Köln bereitet neue Kleingartenordnung vor

Insgesamt fast 12.000 städtische Kleingärten sind integraler Bestandteil des Kölner Grünsystems, haben  für die Ökologie und das städtische Klima große Bedeutung, dienen aber vor allem den Kölner*innen zum Gärtnern und zur Erholung.

Ihre Bewirtschaftung in den Parzellen regelt die Kleingartenordnung in der jeweils vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung. In ihr werden die zugelassenen Aufbauten, die Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie der Anbau von Obst und Gemüse geregelt und vorgegeben. Diese Vorgaben sind sinnvoll und erforderlich, um die Möglichkeiten zum Gärtnern in der Stadt nachhaltig zu sichern und zielgerichtet weiterzuentwickeln.

Nun sollen diese Vorgaben aktualisiert und vor dem Hintergrund des Klimawandels und der hohen Bedeutung des Artenschutzes und der Biodiversität überprüft und aktualisiert werden. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern*innen des Rates, des Kreisverbandes der Kölner Gartenfreunde e.V., des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Verwaltung hat hierzu einen Entwurf erarbeitet.

Dieser Textentwurf kann in der Zeit vom 18. März bis 3. April 2022 unter diesem Link eingesehen und kommentiert werden. Den Kleingärtner*innen, aber auch allen anderen Bürger*innen, soll mit dieser Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit gegeben werden, den Textentwurf einzusehen und hierzu auch Stellung zu nehmen.

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