Stadt Koeln

2026 Abfall- und Straßen-Reinigung deutlich teurer

 

Die Abfallgebühren 2026 erhöhen sich für die Gebührenpflichtigen durchschnittlich um 12,37 Prozent. Die Gebühren steigen je nach Größe und Art des Abfallbehälters von 5,97 Prozent für die 40-Liter-Restmülltonne bis zu 15,61 Prozent für eine Müllschleuse mit 770 Litern. Bedingt werden die Gebührensteigerungen durch die Erhöhung der Kosten für die Restmüllentsorgung, durch die Preisgleitung und auch durch bestimmte Leistungsausweitungen.

Die Straßenreinigungsgebühren 2026 erhöhen sich durchschnittlich um 3,45 Prozent. Je nach Lage des Grundstücks ergeben sich bezogen auf die einschlägigen Straßenreinigungskategorien unterschiedliche Veränderungen von 2,33 bis 3,69 Prozent pro Frontmeter.

Die Kosten für die Restmüllentsorgung entstehen durch höhere Verbrennungskosten. Ein wesentlicher Faktor für diese Steigerung ist die erstmals im Jahr 2024 eingeführte CO2-Abgabe für die Restabfallverbrennung. Weitere Faktoren sind sinkende Stromerlöse und anlagenbezogene Instandhaltungskosten und Investitionen. Die Preisgleitung umfasst Effekte aus Tariferhöhungen, steigenden Logistikkosten und der Inflationsrate. Auch die Ausweitungen der Leistungen aus dem „Masterplan Sauberkeit“ und dem „Zero Waste-Konzept“ tragen in geringem Maße zu einem Anstieg bei den Gebühren bei: So sind beispielsweise die stadtweite Ausweitung der in drei Bezirken gestarteten Intensiv- und Hotspot-Reinigungen sowie die Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen und bedarfsorientierten Papierkorbkonzepts Innenstadt zentrale Maßnahmen aus dem „Masterplan Sauberkeit“.  Die Gebühren im Einzelnen:

Groov: Mauer wird aufgebaut, Teehaus niedergelegt

Die Stadt Köln beginnt in dieser Woche mit der Erneuerung des nördlichen Teils der stark sanierungsbedürftigen Ufermauer an der Unteren Groov in Zündorf. Im Zuge dieser Arbeiten muss auch das sogenannte Teehaus zurückgebaut werden, da es teilweise auf der Ufermauer gegründet ist. Sobald eine Finanzierung sichergestellt ist, soll das Teehaus an gleicher Stelle neu aufgebaut werden. Aktuell sind keine Mittel im Haushalt dafür vorhanden.

Die Stadt Köln steht in engem Austausch mit den Ehrenamtlichen vor Ort und ist um einen behutsamen Rückbau des Teehauses bemüht. Die Arbeiten zur Wiederherstellung der Ufermauer im südlichen Abschnitt laufen bereits. Nach dem Rückbau des Teehauses und den vorbereitenden Arbeiten zur Kampfmittelerkundung beginnen Rückbau und Wiederaufbau des nördlichen Abschnitts der Ufermauer. Dies soll im Sommer 2026 abgeschlossen werden.

Bergerbrücke: Neubau als Stabbogenbrücke?

Die Straßenbrücke auf der Bergerstraße in Porz soll aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die Stadt Köln schlägt nach Prüfung der verschiedenen Brückenvarianten die Weiterplanung einer Stabbogenbrücke vor. Ein entsprechender erweiterter Planungsbeschluss ist in den Gremienlauf gegeben worden.

Die Brücke in der Planungsvariante A (Ausschnitt)

Das Bauwerk wurde im Jahr 1965 als elf-feldrige Spannbetonbrücke errichtet. Das Bauwerk überspannt insgesamt sechs Gleise der DB AG sowie die Straße Deutzer Weg und ersetzte den damals vorhandenen höhengleichen Bahnübergang.

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10. September 2020 den Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für einen Ersatzneubau gefasst. Zudem sollte, auf Wunsch der Bezirksvertretung Porz, eine Tunnelvariante untersucht werden. Insgesamt hat die Verwaltung fünf Möglichkeiten für den Ersatz der vorhandenen Querung geprüft, davon drei Brückenvarianten und zwei Tunnellösungen. Die Tunnellösungen haben gegenüber einer Brücke erhebliche Nachteile und sollten deshalb nicht weiterverfolgt werden.

Ab 1. Oktober Bewohnerparkausweis teurer

Der Rat der Stadt Köln hat im Juni 2024 eine Gebührenordnung für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen beschlossen, die zum 1. Oktober 2024 greift. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die nur die Verwaltungskosten beinhaltete, erhöht sich damit ab 1. Oktober auf 100 Euro. Diese Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.

Gebühren ab 1. März 2025

Ab 1. März 2025 wird die Regelung von einer im Rat bereits im Dezember 2023 beschlossenen und am 11. Januar 2024 öffentlich bekanntgemachten neuen und in Teilen strukturell veränderten Gebührenordnung abgelöst. Diese sieht ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor. Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro. Für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimeter sind 100 Euro jährlich zu entrichten, für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimeter beträgt die Jahresgebühr 120 Euro. Für alle Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden, sind im Jahr 110 Euro zu zahlen.

Gebührenordnung für das Bewohnerparken

Der Hauptausschuss hat eine Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise beschlossen. Die neue Regelung greift ab dem 1. Oktober 2024. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die nur die Verwaltungskosten beinhaltete, erhöht sich auf 100 Euro. Die Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.

Danach wird sie ab dem 1. März 2025 von einer im Rat bereits im Dezember 2023 beschlossenen und am 11. Januar 2024 öffentlich bekanntgemachten neuen und in Teilen strukturell veränderten Gebührenordnung abgelöst. Diese sieht ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor. Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro.

Erst im Juli Baubeginn Parkanlage Glashüttenstraße

Die Stadt Köln beginnt voraussichtlich in der kommenden Woche mit vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der Parkanlage Glashüttenstraße, die für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen ist. In einem ersten Schritt wird, eine Vegetationsperiode vor Beginn der Hauptmaßnahme, ein Wurzelvorhang angelegt, um Bestandsbäume zu schützen.

So können Schäden im Wurzelbereich der im Baufeld verbleibenden Bäume im Zuge der Baumaßnahme verhindert werden.