Stadt Koeln

Ab 1. Oktober Bewohnerparkausweis teurer

Der Rat der Stadt Köln hat im Juni 2024 eine Gebührenordnung für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen beschlossen, die zum 1. Oktober 2024 greift. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die nur die Verwaltungskosten beinhaltete, erhöht sich damit ab 1. Oktober auf 100 Euro. Diese Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.

Gebühren ab 1. März 2025

Ab 1. März 2025 wird die Regelung von einer im Rat bereits im Dezember 2023 beschlossenen und am 11. Januar 2024 öffentlich bekanntgemachten neuen und in Teilen strukturell veränderten Gebührenordnung abgelöst. Diese sieht ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor. Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro. Für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimeter sind 100 Euro jährlich zu entrichten, für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimeter beträgt die Jahresgebühr 120 Euro. Für alle Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden, sind im Jahr 110 Euro zu zahlen.

Gebührenordnung für das Bewohnerparken

Der Hauptausschuss hat eine Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise beschlossen. Die neue Regelung greift ab dem 1. Oktober 2024. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die nur die Verwaltungskosten beinhaltete, erhöht sich auf 100 Euro. Die Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.

Danach wird sie ab dem 1. März 2025 von einer im Rat bereits im Dezember 2023 beschlossenen und am 11. Januar 2024 öffentlich bekanntgemachten neuen und in Teilen strukturell veränderten Gebührenordnung abgelöst. Diese sieht ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor. Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro.

Erst im Juli Baubeginn Parkanlage Glashüttenstraße

Die Stadt Köln beginnt voraussichtlich in der kommenden Woche mit vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der Parkanlage Glashüttenstraße, die für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen ist. In einem ersten Schritt wird, eine Vegetationsperiode vor Beginn der Hauptmaßnahme, ein Wurzelvorhang angelegt, um Bestandsbäume zu schützen.

So können Schäden im Wurzelbereich der im Baufeld verbleibenden Bäume im Zuge der Baumaßnahme verhindert werden.

Programm „Haus, Hof und Fassaden“ in Porz-Mitte

Mit dem „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“ unterstützt die Stadt Köln in Porz-Mitte die Gestaltung und Herrichtung von Fassaden und Hauswänden sowie Innenhof- und Gartenflächen. Ab sofort können auch Eigentümer*innen, Mieter*innen oder Wohnungseigentümergemeinschaften aus Porz-Mitte Förderanträge bei der Stadt einreichen. Mieter*innen können ebenfalls einen Antrag stellen, sofern eine Einverständniserklärung des Eigentümers vorliegt.

Eine Beratung und Antragstellung erfolgt über das Amt für Stadtentwicklung und Statistik oder den*die ab Frühjahr eingesetzte*n Quartiersarchitekt*in im Büro für Vernetzung und Aktivierung. Gefördert werden unter anderem die farbliche beziehungsweise künstlerische Gestaltung von Außenwänden, die einmalige Beseitigung von Graffiti-Schäden oder die Erneuerung von denkmalgeschützten Hausfassaden. Dabei sind neben Hausfassaden auch Innenhöfe, Gärten oder Gemeinschaftsgrün, zum Beispiel in Form eines Mietergartens, förderfähig. Generell werden bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten bis zu einer Höhe von 15.000 Euro je Förderobjekt übernommen.

Mit dem Programm möchte die Stadt Köln die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessern und dazu anregen, positive Veränderungen an Wohnhäusern und somit am unmittelbaren Wohnumfeld vorzunehmen. Der Förderzeitraum und die Inanspruchnahme von Fördermitteln enden am 31. Oktober 2027. Das Programm ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte und erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Städtebauförderung.

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Stadt Köln abrufbar unter oder telefonisch unter 0221/221-37032.

Drei neue Gebäude für Gymnasium und Realschule in Porz

Schulerweiterung Nachtigallenstraße (Foto: Stadt Köln/T. Bourry)

Der Schulkomplex des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums in der Nachtigallenstraße und der Albert-Schweizer Realschule wächst. Bereits entstanden sind ein Erweiterungsbau für das Gymnasium und eine Mensa zur gemeinsamen Nutzung beider Schulen. Ein weiteres Gebäude für die Realschule befindet sich noch im Bau. Außerdem werden aktuell die großzügigen Außenanlagen auf dem Gelände neu hergerichtet. Der zweigeschossige Neubau für das Gymnasium wird über einen bedachten Pausengang erreicht. Untergebracht sind hier neben Kunsträumen und einem Werkraum mit Lager, Klassenzimmer für den allgemeinen Unterricht sowie eine Bibliothek mit Lesesaal und ein Archiv. Über das Foyer erreicht man den Flur des Bestandsgebäudes sowie das Treppenhaus mit Aufzugsanlage.

Die neue Mensa, die bereits im Sommer 2023 in Betrieb gegangen ist, verfügt über zwei Haupteingänge, sodass sie für Schüler*innen beider Schulen gut erreichbar ist. Der Speiseraum im Erdgeschoss bietet 300 Plätze und ist für einen Mehrschichtbetrieb ausgelegt. Außerdem gibt es einen gesonderten Personaleingang mit Anlieferung und Nassmüllentsorgung sowie einen Küchentrakt mit Küchenraum, eine Spülküche, Lagerräume und eine Kühlzelle. Im ersten Obergeschoss befinden sich die Technikräume für die Lüftungsanlage, die Steuerung für die Beleuchtung und die Stromverteilung.

Zündorf: Nun Radverbindung Houdainer Straße zum Rhein

Foto: Stadt Köln

Bessere Anbindung an Zündorfer Groov über die Hauptstraße und Houdainer Straße

Die Stadt Köln hat die Radverkehrsführung in Köln-Zündorf verbessert. Für Radfahrer*innen, die auf der Fahrradstraße Houdainer Straße in Richtung Rhein unterwegs sind, ist es nun möglich, über eine direkte Wegeführung an die Zündorfer Groov zu gelangen. „Es wurde oft der Wunsch an uns herangetragen, die Situation für den Radverkehr an dieser Stelle zu verbessern. Ich freue mich, dass wir dies umsetzen konnten und mit dem Lückenschluss eine wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Wahn und Libur und der Zündorfer Groov geschaffen haben“, sagt Thorsten Siggelkow, Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung der Stadt Köln.

Die dafür notwendigen Arbeiten auf der Hauptstraße und der Houdainer Straße wurden jetzt abgeschlossen. Die Hauptstraße, eine Einbahnstraße, wurde zwischen Houdainer Straße und Burgweg für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet. Entgegen der Fahrtrichtung wurde ein Radfahrstreifen mit einer Breite von zwei Metern markiert. Die linke Kfz-Fahrspur in diesem Bereich entfällt. Die Kreuzung Hauptstraße/Burgweg/Keimergasse und die dortige Ampelanlage wurde zudem modernisiert.