Stadt Koeln

Bergerbrücke: Neubau als Stabbogenbrücke?

Die Straßenbrücke auf der Bergerstraße in Porz soll aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die Stadt Köln schlägt nach Prüfung der verschiedenen Brückenvarianten die Weiterplanung einer Stabbogenbrücke vor. Ein entsprechender erweiterter Planungsbeschluss ist in den Gremienlauf gegeben worden.

Die Brücke in der Planungsvariante A (Ausschnitt)

Das Bauwerk wurde im Jahr 1965 als elf-feldrige Spannbetonbrücke errichtet. Das Bauwerk überspannt insgesamt sechs Gleise der DB AG sowie die Straße Deutzer Weg und ersetzte den damals vorhandenen höhengleichen Bahnübergang.

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10. September 2020 den Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für einen Ersatzneubau gefasst. Zudem sollte, auf Wunsch der Bezirksvertretung Porz, eine Tunnelvariante untersucht werden. Insgesamt hat die Verwaltung fünf Möglichkeiten für den Ersatz der vorhandenen Querung geprüft, davon drei Brückenvarianten und zwei Tunnellösungen. Die Tunnellösungen haben gegenüber einer Brücke erhebliche Nachteile und sollten deshalb nicht weiterverfolgt werden.

Ab 1. Oktober Bewohnerparkausweis teurer

Der Rat der Stadt Köln hat im Juni 2024 eine Gebührenordnung für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen beschlossen, die zum 1. Oktober 2024 greift. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die nur die Verwaltungskosten beinhaltete, erhöht sich damit ab 1. Oktober auf 100 Euro. Diese Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.

Gebühren ab 1. März 2025

Ab 1. März 2025 wird die Regelung von einer im Rat bereits im Dezember 2023 beschlossenen und am 11. Januar 2024 öffentlich bekanntgemachten neuen und in Teilen strukturell veränderten Gebührenordnung abgelöst. Diese sieht ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor. Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro. Für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimeter sind 100 Euro jährlich zu entrichten, für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimeter beträgt die Jahresgebühr 120 Euro. Für alle Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden, sind im Jahr 110 Euro zu zahlen.

Gebührenordnung für das Bewohnerparken

Der Hauptausschuss hat eine Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise beschlossen. Die neue Regelung greift ab dem 1. Oktober 2024. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die nur die Verwaltungskosten beinhaltete, erhöht sich auf 100 Euro. Die Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.

Danach wird sie ab dem 1. März 2025 von einer im Rat bereits im Dezember 2023 beschlossenen und am 11. Januar 2024 öffentlich bekanntgemachten neuen und in Teilen strukturell veränderten Gebührenordnung abgelöst. Diese sieht ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor. Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro.

Erst im Juli Baubeginn Parkanlage Glashüttenstraße

Die Stadt Köln beginnt voraussichtlich in der kommenden Woche mit vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der Parkanlage Glashüttenstraße, die für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen ist. In einem ersten Schritt wird, eine Vegetationsperiode vor Beginn der Hauptmaßnahme, ein Wurzelvorhang angelegt, um Bestandsbäume zu schützen.

So können Schäden im Wurzelbereich der im Baufeld verbleibenden Bäume im Zuge der Baumaßnahme verhindert werden.

Programm „Haus, Hof und Fassaden“ in Porz-Mitte

Mit dem „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“ unterstützt die Stadt Köln in Porz-Mitte die Gestaltung und Herrichtung von Fassaden und Hauswänden sowie Innenhof- und Gartenflächen. Ab sofort können auch Eigentümer*innen, Mieter*innen oder Wohnungseigentümergemeinschaften aus Porz-Mitte Förderanträge bei der Stadt einreichen. Mieter*innen können ebenfalls einen Antrag stellen, sofern eine Einverständniserklärung des Eigentümers vorliegt.

Eine Beratung und Antragstellung erfolgt über das Amt für Stadtentwicklung und Statistik oder den*die ab Frühjahr eingesetzte*n Quartiersarchitekt*in im Büro für Vernetzung und Aktivierung. Gefördert werden unter anderem die farbliche beziehungsweise künstlerische Gestaltung von Außenwänden, die einmalige Beseitigung von Graffiti-Schäden oder die Erneuerung von denkmalgeschützten Hausfassaden. Dabei sind neben Hausfassaden auch Innenhöfe, Gärten oder Gemeinschaftsgrün, zum Beispiel in Form eines Mietergartens, förderfähig. Generell werden bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten bis zu einer Höhe von 15.000 Euro je Förderobjekt übernommen.

Mit dem Programm möchte die Stadt Köln die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessern und dazu anregen, positive Veränderungen an Wohnhäusern und somit am unmittelbaren Wohnumfeld vorzunehmen. Der Förderzeitraum und die Inanspruchnahme von Fördermitteln enden am 31. Oktober 2027. Das Programm ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte und erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Städtebauförderung.

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Stadt Köln abrufbar unter oder telefonisch unter 0221/221-37032.

Drei neue Gebäude für Gymnasium und Realschule in Porz

Schulerweiterung Nachtigallenstraße (Foto: Stadt Köln/T. Bourry)

Der Schulkomplex des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums in der Nachtigallenstraße und der Albert-Schweizer Realschule wächst. Bereits entstanden sind ein Erweiterungsbau für das Gymnasium und eine Mensa zur gemeinsamen Nutzung beider Schulen. Ein weiteres Gebäude für die Realschule befindet sich noch im Bau. Außerdem werden aktuell die großzügigen Außenanlagen auf dem Gelände neu hergerichtet. Der zweigeschossige Neubau für das Gymnasium wird über einen bedachten Pausengang erreicht. Untergebracht sind hier neben Kunsträumen und einem Werkraum mit Lager, Klassenzimmer für den allgemeinen Unterricht sowie eine Bibliothek mit Lesesaal und ein Archiv. Über das Foyer erreicht man den Flur des Bestandsgebäudes sowie das Treppenhaus mit Aufzugsanlage.

Die neue Mensa, die bereits im Sommer 2023 in Betrieb gegangen ist, verfügt über zwei Haupteingänge, sodass sie für Schüler*innen beider Schulen gut erreichbar ist. Der Speiseraum im Erdgeschoss bietet 300 Plätze und ist für einen Mehrschichtbetrieb ausgelegt. Außerdem gibt es einen gesonderten Personaleingang mit Anlieferung und Nassmüllentsorgung sowie einen Küchentrakt mit Küchenraum, eine Spülküche, Lagerräume und eine Kühlzelle. Im ersten Obergeschoss befinden sich die Technikräume für die Lüftungsanlage, die Steuerung für die Beleuchtung und die Stromverteilung.