Die Abfallgebühren 2026 erhöhen sich für die Gebührenpflichtigen durchschnittlich um 12,37 Prozent. Die Gebühren steigen je nach Größe und Art des Abfallbehälters von 5,97 Prozent für die 40-Liter-Restmülltonne bis zu 15,61 Prozent für eine Müllschleuse mit 770 Litern. Bedingt werden die Gebührensteigerungen durch die Erhöhung der Kosten für die Restmüllentsorgung, durch die Preisgleitung und auch durch bestimmte Leistungsausweitungen.
Die Straßenreinigungsgebühren 2026 erhöhen sich durchschnittlich um 3,45 Prozent. Je nach Lage des Grundstücks ergeben sich bezogen auf die einschlägigen Straßenreinigungskategorien unterschiedliche Veränderungen von 2,33 bis 3,69 Prozent pro Frontmeter.
Die Kosten für die Restmüllentsorgung entstehen durch höhere Verbrennungskosten. Ein wesentlicher Faktor für diese Steigerung ist die erstmals im Jahr 2024 eingeführte CO2-Abgabe für die Restabfallverbrennung. Weitere Faktoren sind sinkende Stromerlöse und anlagenbezogene Instandhaltungskosten und Investitionen. Die Preisgleitung umfasst Effekte aus Tariferhöhungen, steigenden Logistikkosten und der Inflationsrate. Auch die Ausweitungen der Leistungen aus dem „Masterplan Sauberkeit“ und dem „Zero Waste-Konzept“ tragen in geringem Maße zu einem Anstieg bei den Gebühren bei: So sind beispielsweise die stadtweite Ausweitung der in drei Bezirken gestarteten Intensiv- und Hotspot-Reinigungen sowie die Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen und bedarfsorientierten Papierkorbkonzepts Innenstadt zentrale Maßnahmen aus dem „Masterplan Sauberkeit“. Die Gebühren im Einzelnen:
Die Abfallgebühren im Einzelnen:
Nach den neuen Satzungen wären 2026 im Teilservice beispielsweise zu zahlen:
- für eine 60-Liter-Tonne 428,76 Euro (vorher 382,58 Euro),
- für eine 120-Liter-Tonne 645,98 Euro (vorher 553,17 Euro),
- für eine 240-Liter-Tonne 1.047,54 Euro (vorher 924,06 Euro).
Im Vollservice würden 2026 beispielsweise folgende Gebühren anfallen:
- für eine 60-Liter-Tonne 499,54 Euro (vorher 451,19 Euro),
- für eine 120-Liter-Tonne 755,71 Euro (vorher 659,52 Euro),
- für eine 240-Liter-Tonne 1.246,98 Euro (vorher 1.117,37 Euro),
- für einen 500-Liter-Behälter 2.381,30 Euro (vorher 2.114,81 Euro),
- für einen 770-Liter-Behälter 2.999,99 Euro (vorher 2.615,51 Euro),
- für einen 1.100-Liter-Behälter 3.878,89 Euro (vorher 3.552,08 Euro).
Die Straßenreinigungsgebühren im Einzelnen:
Nach den neuen Satzungen wären 2026 je Frontmeter zu zahlen:
- für Hauptstraßen, nur Fahrbahn 3,51 Euro (vorher 3,40 Euro),
- für Hauptstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau 12,17 Euro (vorher 11,88 Euro),
- für Anliegerstraßen, nur Fahrbahn 5,66 Euro (vorher 5,49 Euro),
- für Anliegerstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau 13,49 Euro (vorher 13,19 Euro),
- für Gehwege 8,57 Euro (vorher 8,26 Euro),
- für Fußgängergeschäftsstraßen 11,52 Euro (vorher 11,12 Euro).
Hauptsächlichen Einfluss auf diese Entwicklung hat auch hier die vertragliche Preisgleitung der AWB auf Personal-, Reparatur- und Unterhaltungskosten sowie Logistikkosten. Weitere Gebührenveränderungen entstehen durch Umsetzungen aus dem „Masterplan Sauberkeit“ und dem „Zero Waste-Konzept“. Gebührenmindernd wirken sich insbesondere die sinkenden Verwaltungskosten und eine rückläufige Menge an Straßenkehricht aus, wobei auch hier insgesamt steigende Entsorgungskosten aufgrund eines deutlich höheren Verbrennungspreises entgegenstehen. Der Rat der Stadt Köln soll in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 über die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren 2026 entscheiden.

