Bennauer Straße
Die Straße[Bearbeiten]
Diese kurze Straße gab es schon zum Ende des 19. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit lautete ihr Name Bennauergasse, ab November 1905 bestimmte der Gemeinderat die Bezeichnung Rheinstraße[1]. 1913 gab hier es nur das Gebäude Rheinstraße 2, in dem zwei Fabrikarbeiter mit ihren Familien lebten. Die Straße beginnt bis heute am Friedrich-Ebert-Ufer und endet an der Hauptstraße. An der Ecke zur Hauptstraße befanden sich die Schlachterei und das Haus des Metzgers Albert Tobias, jedoch unter der Adresse Hauptstraße 51. Die Umbenennung zur Bennauer Straße fand 1964 statt. Seit 1984 besteht die Kreuzung mit der Ernst-Mühlendyck-Straße.
Die Familie Bennauer[Bearbeiten]
Die Familie Bennauer gehörte nicht zu den alten Porzer Familien. Peter Wilhelm Bennauer (*1805) war Ledermacher (Rotgerber). Der Sohn eines Gutsbesitzers in Warth bei Hennef heiratete 1835 die Witwe Eva Münik, geb. Sticher und zog zu ihr nach Porz. Bennauer war auch zeitweise Gemeinderatsmitglied in der Gemeinde Heumar. Das Ehepaar hatte vier Kinder. Ihr Sohn Karl Josef Bennauer (1825-1889) wurde Gemeinderendant in der Gemeinde Heumar. Nach seinem Tod 1889 übernahm sein Bruder Jakob Bennauer (1841-1907) dieses Amt. Bis 1905 war er Rendant/Gemeindeempfänger/Rentmeister (Finanzverwalter) der Gemeinde Heumar und seit 1902 Leiter der Zweigstelle Porz der Sparkasse des Landkreises Mülheim. Sein Sohn Franz Bennauer (1879-1942) übernahm das Amt von 1905 bis 1926, danach war er bis zu seiner Entlassung durch die Nationalsozialisten 1935 Bürgermeister von Overath.
Die Familie Bennauer wohnte in einem Gebäude, das 1891 die Adresse Hochkreuz-Zündorfer Chaussee 19a trug, danach Hauptstraße 68 (heute wäre dies Höhe 380-382), also der heutigen Bennauer Straße gegenüber. Die Gräber der Familienangehörigen finden sich bis heute auf dem Porzer Friedhof.
An der Straße befindet sich heute ein Spielplatz. Nur ein Wohngebäude an ihrer nordwestlichen Ecke trägt die Hausnummer 1.
Quellen, Literatur und Links[Bearbeiten]
- ↑ vgl. Porz-Urbacher Volksblatt v. 29.11.1905