Thema heute: Freizeitlärm

Lärm gibt es in unserer Umwelt genug, darum freuen wir uns über Menschen, die Lärm vermeiden und alle Maßnahmen, die Lärm verhindern oder mindern.

Aber haben Sie sich nicht auch schon mal gefragt, wie und wo eigentlich das Thema Freizeitlärm geregelt ist? Ganz praktisch: Darf man in der Woche mittags rasenmähen? Dürfen die Handwerker im Nachbarhaus zu jeder Tageszeit den Bohrhammer ansetzen? Und gilt Samstags anderes als an den Wochentagen? Schließlich – wie ist das mit dem Lärm von Freizeitanlagen?

Wenn Sie hierüber mehr wissen wollen, schauen Sie doch mal auf diese Website vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, etc. etc. NRW. Dort erfahren Sie ausführlich mehr.

Die Mittagsruhe gibt es von Montag bis Samstag in NRW schon länger nicht mehrAuch hat Köln keine entsprechende Sonderregelung.
Daher sind nur zwei  Gesetzeswerke wirklich relevant: Die Immissionsschutz-Gesetze des Bundes und des Landes und das Gesetz über Sonn- und Feiertage NW.

In NRW gibt es zudem eine Freizeitlärmrichtlinie. Sie versucht mit einheitlichen, plausiblen Beurteilungsmaßstäben und mit geeigneten Maßnahmen einen Ausgleich zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und den vielfältigen Freizeitaktivitäten herzustellen. Sie setzt dazu recht strenge Immissionsrichtwerte fest, die im Grunde denen für gewerbliche Anlagen entsprechen. Diese werden durch verschärfte Immissionsrichtwerte für die morgendlichen und abendlichen Ruhezeiten ergänzt, an Sonn- und Feiertagen wird zusätzlich die Mittagsruhe besonders geschützt

Die Immissionsrichtwerte für Freizeitlärm beziehen sich auf folgende Beurteilungszeiten:

TagRuhezeitenNacht
Werktage6.00–22.00 Uhr06.00-08.00 Uhr
20.00-22.00 Uhr
22.00-06.00 Uhr
Sonn- und Feiertage07.00-22.00 Uhr07.00-09.00 Uhr
13.00-15.00 Uhr
20.00-22.00 Uhr
22.00-07.00

Die gültigen Lärmgrenzen sind von der jeweiligen Charakteristik des Gebietes abhängig:

GebietscharakterImmissionsrichtwert in dB(A)
Tag
außerhalb der Ruhezeiten
Tag
innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen
Nacht
Industriegebiete707070
Gewerbegebiete656050
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete605545
allgemeines Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete555040
reine Wohngebiete504535
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten454535

Also dürfen Sie zum Beispiel in der Woche einschließlich Samstags tagsüber grundsätzlich Rasen mähen, wann Sie wollen. Umgekehrt gilt aber auch: Handwerkerlärm müssen Sie von Montags bis Samstags zwischen 8 und 20 Uhr, in verminderten Lärmgrenzen auch zwischen 6 und 22 Uhr, ertragen.

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