JobWerk Porz gGmbH feiert Einweihung und Jubiläum

Die Jugendwerkstatt feiert 40. Geburtstag

Am 05.04.2019 um 14:00h gibt es in der Brüsseler Straße 159a in Porz-Finkenberg gleich zwei Gründe zum Feiern: Der zweigeschossige Neubau ist fertiggestellt und bezogen und die Jugendwerkstatt feiert runden Geburtstag. Beides will die JobWerk Porz gGmbH mit einer Feierstunde begehen und lädt alle Interessierten deshalb herzlich ein. Vor Ort erfahren Sie bei Getränken und verschiedenen Leckereien mehr über die Arbeit in der Jugendwerkstatt in den vergangenen vierzig Jahren und bekommen einen Vorgeschmack auf die Zukunft der JobWerk Porz gGmbH.

Wir freuen uns auf Sie!

JobWerk Porz gGmbH

Tätigkeitsbeschreibung der JobWerk Porz gGmbH

Die JobWerk Porz gGmbH bietet im Rahmen der Jugendsozialarbeit und der Jugend­berufs­hilfe am Stand­ort Porz-Finkenberg berufsmotivierende sowie berufsvorbereitende Maßnahmen zur För­de­rung und Quali­fizierung von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen an.

Darüber hinaus führt die JobWerk Porz gGmbH, z. T. in Kooperation mit anderen (Bildungs-)trägern, verschiedene Projekte im Bereich der beruflichen Qualifizierung durch, z.B.:

  • Werkstattjahr
  • KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss)
  • Qualifizierung für Arbeitslose im Bereich Gärtner/Garten- und Landschaftsbauer
  • Schulserviceteam
  • Integrationskurse
  • Jugendintegrationskurse
  • berufsbezogene Sprachkurse
  • Angebote im gebundenen Ganztag
  • Nachhile im Rahmen des Bilduns- und Teilabepakets
  • KompAss (Kompetenz Assessment in Schulen)

Die JobWerk Porz gGmbH begleitet im Rahmen berufsmotivierender Maßnahmen Porz seit nunmehr 40 Jahren jährlich bis zu 150 vorwiegend sozial benachteiligte Jugendliche im Übergang von Schule in Arbeit, Ausbildung, weiterführende Schulen oder aber in von der Agentur für Arbeit geförderte Maßnahmen. Durch die Jugendwerkstatt wird weiterhin je Werkstatt ein noch schulpflichtiger Jugendlicher betreut.

Zielgruppen der Jugendwerkstätten sind:

  • Schüler, deren Übergang von der Schule in den Beruf gefährdet ist, darunter Schüler, die noch ein halbes Jahr der allgemeinen Schul­pflicht unterliegen,
  • Jugendliche und junge Erwachsene, die (noch) nicht in Arbeit oder Ausbildung integriert werden konnten,
  • sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche, die im Übergang von der Schule in den Beruf besondere Unterstützung zur beruflichen Orientierung, zur Entwicklung von Lebensperspektiven sowie sozialer und individueller Handlungskompetenzen benötigen,
  • Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihres ausländer­rechtlichen Status’ weder in Arbeit, Ausbildung oder andere Maß­nahmen integriert werden konnten.

 

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