Verkaufsoffener Sonntag in Eil untersagt

Der für den kommenden Sonntag geplante verkaufsoffene Sonntag in Eil wird nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Verkaufsstellen nicht geöffnet werden dürfen. Die Stadt Köln war bislang davon ausgegangen, dass der verkaufsoffene Sonntag der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung entspricht.

Das Verwaltungsgericht vertritt jedoch eine andere Rechtsauffassung. Es sah die Voraussetzung des Ladenöffnungsgesetz NRW nicht erfüllt, ein entsprechender Anlass als Markt, Messe oder ähnliches fehle. Eine sonntägliche Ladenöffnung sei nur zulässig, wenn die öffentliche Wirkung der Märkte und Messen gegenüber der typischen werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehe. Der für die Öffnung in Eil zur Begründung herangezogene „Neujahrsmarkt“ habe aber keine derart prägende Wirkung. Vor allem fehle es an einer aussagekräftigen Prognose hinsichtlich der durch den „Neujahrsmarkt“ zu erwartenden Besucherströme. Die Stadt Köln verzichtet darauf, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einzulegen.

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