Bei den Porzer Rheinkirchen finden im Zeitraum 1. bis 9. November Wahlen statt. Wer Briefwahl machen möchte, trägt sich in die Listen ein, die in den Kirchen ausliegen. Gewählt werden die Kirchenvorstände und der Rat der Pastoralen Einheit.
Die Kirchenvorstände bilden die rechtliche Grundlage einer Pfarrgemeinde. Sie verwalten die Finanzen – als Arbeitgeber für das Angestelltenpersonal und als Eigentümer und Vermieter der Immobilien einschließlich deren Pflege und Instandsetzung. Sollte ein Kirchenvorstand nicht zustande kommen oder gewählt werden, wird die Verwaltung kommissarisch an den Pfarrer und von ihm Berufene übergeben. Wahlberechtigt für den jeweiligen Kirchenvorstand sind alle Katholiken ab 16 Jahren.
Zudem haben sich in Porz die Gremienmitglieder aus den beiden Pfarrgemeinderäten (PGR St. Maximilian Kolbe und Christus König) bzw. dem Koordinierungsrat (Porzer Rheinkirchen) entschieden, schon jetzt den Rat der Pastoralen Einheit (RPE) wählen zu lassen. Dieses Gremium ist für die Pfarreiengemeinschaft vorgesehen, die im Rahmen des „Pastoralen Zukunftswegs“ ab 2027 in Porz gebildet wird.
Der Rat der pastoralen Einheit beschäftigt sich, zusammen mit dem Seelsorgeteam, mit den Rahmenbedingungen für das kirchliche, pastorale Leben der Kirchengemeinden im miteinander vernetzten Porz. Mitglieder werden in den Pfarreien St. Maximilian Kolbe, Christus König und in den Rheinkirchen gewählt. Wer möchte, dass die Rheinkirchen – wie bisher – paritätisch auch in diesem Gremium zusammenarbeiten, wählt aus jeder Einzelgemeinde jemanden. Wahlberechtigt für den Rat der Pastoralen Einheit sind alle Katholiken ab 14 Jahren.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und beteiligen Sie sich an den Wahlen dieser wichtigen Laiengremien! Die Wahlorte und entsprechenden Termine finden sie hier.









