Wiedenhof

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Der Wiedenhof (in der Mitte) 1929

Historie[Bearbeiten]

Dieser kleine Bauernhof an der Ecke von Kupfergasse und Zündorfer Straße in Urbach diente als Patoralsgut, er versorgte den jeweiligen Pfarrer Urbachs und diente als Wohnsitz und Grundstock seiner Einkünfte. Der Hof war daher weder im Besitz der Kirchengemeinde noch des Stiftes. Vielmehr mußte der Grundherr einer Kirche ihr auch einen Hof zur Versorgung des Pfarrers zuteilen[1]. Erste Erwähnungen liegen aus dem Jahr 1611 vor. Der Name Wiedenhof war damals im Bergischen für die Bezeichnung des Pfarrsitzes gängig. Für die Bewirtschaftung des Hofes gab es für die Pfarrer klar geregelte Pflichten und Rechte, das Ackerland war um 1627 in 38 Parzellen mit insgesamt 52 Morgen aufgeteilt. Der Hof war mit einer Zehntscheune und einem "Schutzstall" ausgestattet. Der Pfarrer musste hier für die Gemeinde einen Zuchtstier und einen Zuchteber halten, aus einer Grube konnten sich Gemeindemitglieder Lehm zu Bauzwecken entnehmen. Zum Hof gehörte zudem eine auf der anderen Straßenseite der Kupfergasse befindliche große Streuobstwiese - der Bungert oder Baumgarten. Von dieser Fläche ist heute noch der 1934 angelegte kleine Park mit Spielplatz und Kriegerdenkmal erhalten. In früheren Jahrhunderten reichte der Bungert bis vor die Kirche. Doch 1768 wurde die Neue Chaussee nach Frankfurt als begradigte Verbindung nach Wahn mitten durch den Obstgarten des Wiedenhofs geführt.

Um 1710 errichtete der damalige Pfarrer auf dem Hof sein Pfarrhaus neben dem alten Häuschen neu, in das dann ein Pächter der Pastoratsländerei einzog. Das steile Strohdach des neuen Gebäudes wurde 1769 durch ein Pfannendach ersetzt. Es diente bis 1865 als Pfarrhaus, bestand weiter bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts und wurde erst 1957 abgerissen. Von der ursprünglichen vierseitigen Hofanlage waren in den 1950er Jahren allerdings kaum noch Gebäude vorhanden. Heute stehen auf der Fläche des Wiedenhofs die Wohnhäuser Zündorfer Straße 2-8.

Quellen, Literatur, Links[Bearbeiten]

Wilhelm Becker: Die katholische Pfarre St. Bartholomäus in Urbach bis 1800. In: Rechtsrheinisches Köln, 12.1986, S. 15

  1. Dies war ein Beschluss der Aachener Reichssynode von 819 für den Unterhalt von Eigenkirchen.