Kölner Straße 62

Historie[Bearbeiten]
Dieses Villa ist Teil des Alexianer-Areals in Ensen. Zunächst trug sie ebenfalls Adresse Kölner Straße 30, ab den 1920er Jahren Kölner Straße 32. Zeitgleich mit der Heil- und Pflegeanstalt errichtet, war ihre Funktion, Wohnsitz der Familie des jeweils leitenden Arztes zu sein.

Als erster Nutzer zog im Herbst 1908 der katholische Oberarzt Dr. Paul Schneider aus Merzig in die Ensener Villa ein. Er heiratete im April 1910 Pauline geb. Jürgens. 1913 wurde er stellvertretender Vorsitzender der in Bonn frisch gegründeten "Vereinigung der Ärzte an Privatanstalten der Rheinprovinz". 1917 bestand der Haushalt aus fünf Personen, nun wurde neben den beiden vorhandenen Hausmädchen noch ein "erfahrenes katholisches Fräulein, das nähen und bügeln kann", gesucht (s. nebenstehend). Von November 1919 bis Mai 1924 war Schneider als Mitglied des Zentrums in den Gemeinderat Heumar gewählt worden. Zudem wurde er ab Ende 1919 Kreistagsmitglied im Landkreis Mülheim und hier zum zweiten Kreisdeputierten (Beigeordneten) gewählt[1]. Im September 1920 delegierte ihn der Kreistag zudem für ein Jahr in den Provinziallandtag. 1921 erfolgte seine Wiederwahl in den Kreistag, wo er auch im Wohlfahrtsausschuss tätig war. Zum Jahresende 1923 beendete Schneider seine Tätigkeit in Ensen und verlagerte seine Praxis als Nervenarzt nach Köln, er etablierte sich in der Mohrenstraße. Die Familie wohnte nun in Köln-Lindenthal, damit schied Schneider auch aus dem Landkreistag Mülheim aus.

Neue Bewohner der Ensener Villa wurde die Familie von Chefarzt Dr. Josef Westermann. Er kam aus der Psychatrischen Klinik der Universität Köln und blieb bis nach 1951 als Chefarzt der Einrichtung tätig. 1960 wird das Gebäude bereits unter der Adresse Kölner Straße 62 als Ärztehaus bezeichnet, hier wohnt nun der Chefarzt Dr. Friedrich Martens bis nach 1971.
(Fortsetzung folgt)
Am 8.01.1998 wurde das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Heute ist im Gebäude die Institutsambulanz untergebracht.
Quellen und Links[Bearbeiten]
- ↑ vgl. Bergische Wacht v. 28.12.1919