Stadt Koeln

KFZ-Zulassungsstelle auch für Privatkunden wieder erreichbar!

Bargeldlos und nach telefonischer Terminvereinbarung

Als eine der ersten städtischen Dienststellen fährt seit heute, Montag, 20. April 2020, die KFZ-Zulassungsstelle der Stadt Köln ihren Betrieb wieder „hoch“. Unter veränderten Rahmenbedingungen zum Schutz vor Infektionsübertragung werden jetzt wieder für Privatkunden die wichtigen Dienstleistungen wie Neuzulassung, Abmeldung, Umschreibung, Haltedatenänderung, Saisonkennzeichen, etc. angeboten. Allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bis auf weiteres können Termine nur telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden und eine Bezahlung kann nur bargeldlos erfolgen.

Wertstoff-Center ab Montag unter strikten Auflagen geöffnet

Nutzung nach Autokennzeichen und nur in dringenden Fällen

Das rechtsrheinische Wertstoff-Center, August-Horch-Straße 3, in Köln-Gremberghoven ist ab Montag, 20. April 2020, wieder geöffnet. Dann können beide Kölner Wertstoff-Center jeweils montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr angefahren werden, allerdings mit Einschränkungen:

An geraden Kalendertagen (etwa dem 20. oder 22. April 2020) können ausschließlich Fahrzeuge mit geraden Kfz-Kennzeichen vorfahren, an ungeraden Daten nur Fahrzeuge mit ungeraden Kennzeichen. In jedem der Fahrzeuge dürfen sich maximal zwei Personen befinden.

Darüber hinaus gelten folgende Regeln an den Wertstoff-Centern: Der eingeschränkte Betrieb steht nur für dringend erforderliche, unvermeidliche Entsorgungen zur Verfügung. Auf die Abgabe von Einzelteilen oder etwa Kleingeräten sollte nach wie vor verzichtet werden.

Wochenmarkt Poll vorgezogen

Wegen des Feiertags Karfreitag am 10. April 2020 wird der Wochenmarkt in Poll, Siegburger Straße/Rolshover Straße, von Freitag um einen Tag auf Donnerstag, 9. April 2020, vorverlegt. Der Wochenmarkt in Poll findet von 14 bis 16 Uhr statt. Um das Marktgeschehen nicht zu behindern, darf an den Markttagen auf den dafür vorgesehenen Flächen ab morgens 6 Uhr nicht mehr geparkt werden.

Am Wochenende: Schlaglochbeseitigung

Im Rahmen einer Sonderaktion zur effektiven Beseitigung von Schlaglöchern auf den Kölner Straßen wird  der städtische Bauhof am kommenden Wochenende zum zweiten Mal in diesem Jahr tätig. Am Freitag, 20. März, und Samstag, 21. März 2020, werden voraussichtlich 26 städtische Mitarbeitende aus dem Bauhof mit 13 Fahrzeugen im freiwilligen Dienst am Wochenende gesamtstädtisch Straßenschäden beseitigen. Im Rahmen der vergangenen Schlagloch-Aktionstage am 6. und 7. März 2020 konnten 236 Meldungen bearbeitet und rund 1.100 Schlaglöcher beseitigt werden.

Bürgerinnen und Bürger können Schlaglöcher und mögliche Unfallgefahren per E-Mail an die Adresse Schlaglochhotline@stadt-koeln.de oder per Telefon unter 0221/221-38141 Montag bis Donnerstag, 7 bis 16 Uhr, sowie Freitag, 7 bis 12 Uhr, melden.

Stadt Köln ermöglicht Stundungen städtischer Unternehmens-Steuern

Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen und Gewerbetreibende können, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, ab sofort Anträge beim Steueramt der Stadt Köln auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen. Bei komplexen Steuersachverhalten kann es auch sinnvoll sein, direkt eine Änderung des Grundlagenbescheides beim zuständigen Finanzamt herbeizuführen. Bei Fragen wenden sich Gewerbetreibende bitte frühzeitig an das zuständige Finanzamt oder das Steueramt der Stadt Köln.

Bei den von der Stadt erhobenen Abgaben Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie Abfall-, Straßenreinigungs- und Abwasser-Gebühren, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer sowie Kulturförderabgabe besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen zu stellen. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können dabei auch die Stundungszinsen erlassen werden.

Für telefonische Nachfragen zur Gewerbesteuer hat das Steueramt eine Hotline unter der Telefonnummer 0221-221 21460 eingerichtet. Diese steht montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung.

Für allgemeine Nachfragen zu allen Steuerarten steht die zentrale Telefonnummer 0221-221 21686 von montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Von dort wird an die die zuständige Stelle des Steueramts der Stadt Köln weiter vermittelt.

Stadt untersagt (fast) jegliche Veranstaltung bis 10. April

Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Köln ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 10. April 2020 jegliche Veranstaltung im Kölner Stadtgebiet. Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften.

Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen.

Ebenfalls bis einschließlich 10. April 2020 sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich.

Von der Schließung sind neben den Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen betroffen.