JobWerk Porz gGmbH feiert Richtfest

JobWerk Porz gGmbH feiert Richtfest

Am 23.03.2018 feiert die JobWerk Porz gGmbH in der Brüsseler Str. 161 in Porz-Finkenberg ab 14:00h Richtfest. Seit September 2017 sind die Bauarbeiten für einen zweigeschossigen Neubau in vollem Gange, der als Erweiterung der sozialen Einrichtung dient. Geplant ist eine Wohneinrichtung für 14 Jugendliche, die rund um die Uhr betreut werden, sowie Büro- und Schulungsräume. Die Bauarbeiten sollen im Sommer 2018 abgeschlossen sein. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich vom Baufortschritt selbst ein Bild zu machen und mehr über unsere Einrichtung zu erfahren.

 

JobWerk Porz gGmbH

Tätigkeitsbeschreibung der JobWerk Porz gGmbH

Die JobWerk Porz gGmbH bietet im Rahmen der Jugendsozialarbeit und der Jugend­berufs­hilfe am Stand­ort Porz-Finkenberg berufsmotivierende sowie berufsvorbereitende Maßnahmen zur För­de­rung und Quali­fizierung von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen an.

Darüber hinaus führt die JobWerk Porz gGmbH, z. T. in Kooperation mit anderen (Bildungs-)trägern, verschiedene Projekte im Bereich der beruflichen Qualifizierung durch, z.B.:

  • Werkstattjahr
  • KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss)
  • Qualifizierung für Arbeitslose im Bereich Gärtner/Garten- und Landschaftsbauer
  • Schulserviceteam
  • Integrationskurse
  • Jugendintegrationskurse
  • berufsbezogene Sprachkurse
  • Angebote im gebundenen Ganztag
  • Nachhile im Rahmen des Bilduns- und Teilabepakets
  • KompAss (Kompetenz Assessment in Schulen)

Die JobWerk Porz gGmbH begleitet im Rahmen berufsmotivierender Maßnahmen Porz seit nunmehr 40 Jahren jährlich bis zu 150 vorwiegend sozial benachteiligte Jugendliche im Übergang von Schule in Arbeit, Ausbildung, weiterführende Schulen oder aber in von der Agentur für Arbeit geförderte Maßnahmen. Durch die Jugendwerkstatt wird weiterhin je Werkstatt ein noch schulpflichtiger Jugendlicher betreut.

Zielgruppen der Jugendwerkstätten sind:

  • Schüler, deren Übergang von der Schule in den Beruf gefährdet ist, darunter Schüler, die noch ein halbes Jahr der allgemeinen Schul­pflicht unterliegen,
  • Jugendliche und junge Erwachsene, die (noch) nicht in Arbeit oder Ausbildung integriert werden konnten,
  • sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche, die im Übergang von der Schule in den Beruf besondere Unterstützung zur beruflichen Orientierung, zur Entwicklung von Lebensperspektiven sowie sozialer und individueller Handlungskompetenzen benötigen,
  • Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihres ausländer­rechtlichen Status’ weder in Arbeit, Ausbildung oder andere Maß­nahmen integriert werden konnten.

 

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