Langeler Mühle

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Die Mühle[Bearbeiten]

Die Windmühle in Langel, heutige Adresse Loorweg 20, wurde im 16. Jahrhundert als Betriebsgebäude des Jungmüllerhofs als Bockwindmühle errichtet. Der Hof gehörte den Herzögen von Jülich-Kleve-Berg. Um 1800 legte man die bisherige hölzerne Mühle nieder und ersetzte sie durch eine Holländerwindmühle. Diese stand nicht auf einem Bock, sondern hatte auf einem aus Backstein gemauerten Rumpf eine drehbare Kappe. So konnte der Mühlturm höher in den Wind gebaut werden und in der Mühle war mehr Platz für die Müllereimaschinen. Anfang September 1822 bot die Rentei Mülheim die Windmühlen von Langel und Porz zur Pacht, alternativ zum Kauf an. Das 19. Jahrhundert brachte den Umbau der Mühle zu einer Turmwindmühle. Im Juli 1884 richtete ein Gewittersturm große Schäden an: Erst zerstörte er die Flügel und deckte den gesamten Aufsatz ab,[1] dann entzündete er die Mühle und sie brannte völlig aus. Die Müller setzten das Gebäude wieder instand und installierten einen Dampfantrieb. Dieser funktionierte knapp 30 Jahre bis zum Jahr 1905. Eine Neuanschaffung war unrentabel, die Mühle wurde dauerhaft geschlossen und verfiel in den folgenden Jahrzehnten. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der gemauerte Turm als Wohnraum instandgesetzt und mit einer verglasten Aussichtskanzel versehen.

Der Mühlenzwang[Bearbeiten]

Aufgrund des seit dem 9. Jahrhundert herrschenden Mühlregals als königliches Recht hatten die Grundherren nicht nur die alleinige Befugnis zum Bau einer Mühle. Sie konnten darüber hinaus auch ihre Bauern zwingen, ihr Getreide ausschließlich in ihrer Mühle mahlen zu lassen (Mühlenzwang). Dies setzten die Herzöge für die acht Rheindörfer von Lülsdorf bis Westhoven durch. Sie erhielten von den Bauern einen Teil des Mehls als Mahllohn und vom Mühlenpächter einen Lehenszins in Geld oder Naturalien. Zweimal wöchentlich bediente der Mühlenkarren hierfür die Dörfer Zündorf, Porz, Ensen und Westhoven. Für die Dörfer Ensen und Westhoven ging der Mühlenzwang nach dem Bau der Porzer Windmühle 1771/72 auf diese diese neue Mühle über. Selbst die Wesselinger Bauern mussten nach dem Verlust ihrer eigenen Mühle fast während des gesamten 18. Jahrhunderts ihr Getreide in Langel mahlen. Erst 1787 gelang es ihnen, sich gegen Lieferung von jährlich 5 Malter Roggen an die Hofkammer in Düsseldorf freizukaufen[2].

In der Praxis mussten die Bauern ihre Getreide nicht notwendig dem Müller selber anliefern. Vielmehr fuhr eine Mühlkarre an festgelegten Tagen herum, um das Mahlgut aufzunehmen und wohl auch das Mehl wieder auszuliefern. Den sechzehnten Teil durfte der Müller behalten. Die festgelegten Tage wurden am jährlichen Herrengeding, bei dem alle Einwohner einer Ortschaft anwesend sein mussten, bekanntgegeben.

Bekannte Pächter und Eigentümer[Bearbeiten]

  • um 1586 Weinandt
  • um 1626 - 1705 Adam Bornheim sen.
  • um 1705 - 1743 Adam Bornheim (um 1665- um 1744)
  • 1743 - 1774 Johann Bornheim (1710-1782)
  • 1774 - 1786 Heinrich Mühlens (1718-1786)
  • 1786 - 1822 Paul Broicher (*1751), Schwiegersohn von H. Mühlens)
  • 1822 - 1843 Paul Broicher und Bornheim (sein Schwager); sie kaufen die Mühle für 2.500 Taler
  • 1843 - ca. 1890 Johann Ippen
  • um 1890 - 1905 Carl Drosse (Schwiegersohn von J. Ippen)

Quellen, Literatur, Links[Bearbeiten]

Stichwort Windmühle Langel beim Rheinischen Mühlen-Dokumentationszentrum e.V. (Link)
Geschichte der Familie Bornheim (Link)

  1. Zit. nach der Pfarrchronik Zündorf, abgedruckt in Boley: Beiträge zur Ortsgeschichte von Ober- und Niederzündorf. Köln 1991.
  2. vgl. Vogt, Hans: Die Rheinischen Windmühlen. Krefeld 2005.