Franz Ahren

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Historie[Bearbeiten]

Der Ingenieur und Unternehmer Franz Ahren (+1913) stammte aus Duisburg und war in der Glasbranche tätig. Er importierte für seine Firma "Glas- und Spiegelmanufaktur" in Duisburg Spiegelglas nach Deutschland und musste daher hohe Zollgebühren bezahlen. Am 13.7.1894 stellte er im Bundesrat daher einen Antrag auf Rückerstattung von Gebühren bei unverpacktem Spiegelglas. Der Antrag wurde 1895 negativ beschieden (§53). Ahren gehörte vier Jahre später zum Gründungsvorstand der Spiegelglaswerke Germania in Porz und hielt sich daher ab 1899 sicherlich häufig hier auf. Daher mietete oder erwarb er eine Villa an der Hauptstraße, die (inoffiziell) noch heute seinen Namen trägt. 1904 wurde seine Firma in Duisburg gelöscht. 1906 lässt er sich eine "Vorrichtung zur Vergrößerung der Stabilität von Wasserfahrzeugen" patentieren; vermutlich stand dies im Zusammenhang mit dem Schiffslieferverkehr der Spiegelglaswerke.[1]. 1913 stirbt Franz Ahren in Porz. Daraufhin wird im September 1913 seine Witwe Adeline, geb. Petit neue Inhaberin der Firma Franz Ahren, Prokura erhält Theodor Kockerols aus Westhoven.

Die Nachfolgefirma[Bearbeiten]

1915 werden die Rechte und Verbindungen der Handelsfirma verkauft, die Käufer gründen die Franz Ahren GmbH und verlagern das Unternehmen im gleichen Jahr nach Düsseldorf. Diese Gesellschaft existiert ab 1921 unter neuen Geschäftsführern in Stuttgart fort.

"Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Glasgroßhandlung und Ausführung von Verglasungen jeder Art, insbesondere die Fortführung des unter der Firma Franz Ahren mit gleichem Gegenstand betriebenen Handelsgeschäfts. Das Grundkapital beträgt M 20000. Geschäftsführer sind die Kaufleute Fritz Lühl, Düsseldorf und Theodor Kockerols, Westhofen bei Köln. Beide vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Zur teilweisen Deckung ihrer Stammeinlagen bringt der Gesellschafter Lühl ein eine Bureaueinrichtung, sowie Geschäftsutensilien und dergl. im Gegenwert von M 100000. Die Gesellschafter Lühl und Kockerols bringen außerdem noch gemeinschaftlich das zu gleichen Teilen erworbene, unter der Firma Franz Ahren in Porz betriebene Handelsgeschäft (...) mit dem Recht, die Firma ... fortzuführen und mit allen behafteten geschäftlichen Verbindungen bestehenden Aufträgen und anhaftenden Syndikalrechten."[2]

Quellen, Literatur und Links[Bearbeiten]

  1. Klasse 65a, AZ 172591, Antrag v. 3.11.1903.
  2. Sprechsaal für Keramik (1915)48/1, S. 57