Meldedaten-Weitergabe unerwünscht?

StadtBürgerinnen und Bürger, die nicht möchten, dass das Einwohnermeldeamt der Stadt Köln ihre Daten nach dem Meldegesetz weitergibt, haben die Möglichkeit, der Weiterleitung zu widersprechen. In bestimmten Fällen darf die Stadt Daten nur nach vorheriger Einwilligung der betroffenen Person weiterreichen.

So ist ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten (Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Kontext von Parlaments- und Kommunalwahlen möglich. Das gleiche gilt für die Weiterleitung von nach dem Meldegesetz erhobenen Daten an Antragstellerinnen, Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Bürger- und Volksentscheiden.

Über das Internet können die Daten (Vor- und Familiennamen, akademische Grade und Anschriften) der Kölner Bevölkerung im Rahmen von einfachen Melderegisterauskünften kostenpflichtig abgerufen werden. Bürgerinnen und Bürger, die das nicht möchten, können hiergegen widersprechen.

Melderegisterauskünfte über Alters- und Ehejubiläen darf die Verwaltung hingegen nur an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk geben, wenn die oder der Betroffene dem vorher zugestimmt hat. In diesen Fällen teilt die Stadt neben den Vor- und Familiennamen, eventuellen Doktorgraden und Anschriften zusätzlich noch Tag und Art des Jubiläums mit. Eine Veröffentlichung der Daten durch Presse und Rundfunk kann eine Verbreitung im Internet zur Folge haben. Bürgerinnen und Bürger, die dies vermeiden wollen, geben dann keine Einwilligung ab.

Die Daten sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf die Stadt ebenfalls nur nach Einwilligung der Betroffenen – zum Zweck der Veröffentlichung der Angaben in gedruckten Exemplaren – an Adressbuchverlage weitergeben.

Sowohl der Widerspruch als auch die Einwilligung müssen schriftlich für jede Person separat eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Für unter 16-Jährige unterschreibt eine Sorgerechtsperson. Entsprechende Formulare sind in allen Kundenzentren erhältlich und stehen im Internet zum Herunterladen bereit. Die ausgefüllten Formulare können in jedem Kölner Kundenzentrum abgegeben oder per Post an das Bürgeramt Chorweiler/Einwohnerwesen, Athener Ring 4, 50765 Köln geschickt werden.

Eine Übersicht zu den verschiedenen Fällen ist im aktuellen Amtsblatt vom 18. Februar 2015 veröffentlicht.

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