Soforthilfeprogramm: Erste Bescheide schon zugestellt

Die Landesregierung und die beteiligten Ämter setzen das Soforthilfeprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „NRW-Soforthilfe 2020“ für Kleinst- und Solounternehmer zügig um: Seit dem frühen Freitagnachmittag ist das Antragsformular an die Bezirksregierung freigeschaltet. Anträge können noch bis 30. April online gestellt werden.

Bereits am Sonntagmittag sind die ersten Bescheide per Email bei den Antragstellern eingetroffen. Um dieses möglich zu machen, arbeiten übers Wochenende nach Angaben des Wirtschaftsministeriums rund 700 Menschen in den fünf Bezirksregierungen. Binnen 24 Stunden waren die ersten 178.000 Anträge eingegangen.

Die gestaffelte Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Verwendung ist allerdings nachzuweisen. Nicht zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz bzw. nicht zum Ausgleich des Liquiditätsengpasses benötigte Mittel sind zurückzuzahlen.

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