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Dichtheitsprüfung: Kein Bußgeld bei Fristversäumnis

Forderung der CDU-Fraktion erfüllt – Stadtentwässerungsbetriebe lenken ein

Bis klar ist, wie die Neuregelungen für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle künftig aussehen sollen, werden die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) die Einleitung von Verwaltungsverfahren oder ordnungsrechtlichen Aktivitäten aussetzen. Das haben sie am heutigen Montag, 19. Dezember, mitgeteilt und kommen damit einer Forderung der CDU-Fraktion nach.

Nachdem StEB-Vorstand Otto Schaaf in der letzten Woche erklärt hatte, er sehe – trotz der Diskussion über eine gesetzliche Neuregelung im Landtag – keine Notwendigkeit, die Prüfungen auszusetzen, hatte die CDU-Fraktion für die Sitzung des Rates am 20. Dezember einen Antrag eingebracht, der Rat möge die StEB auffordern, bis auf Weiteres von Aufforderungen zur Dichtheitsprüfung und der Einleitung von Bußgeldverfahren abzusehen.