Der Rat der Stadt Köln hat im Juni 2024 eine Gebührenordnung für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen beschlossen, die zum 1. Oktober 2024 greift. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die nur die Verwaltungskosten beinhaltete, erhöht sich damit ab 1. Oktober auf 100 Euro. Diese Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.
Gebühren ab 1. März 2025
Ab 1. März 2025 wird die Regelung von einer im Rat bereits im Dezember 2023 beschlossenen und am 11. Januar 2024 öffentlich bekanntgemachten neuen und in Teilen strukturell veränderten Gebührenordnung abgelöst. Diese sieht ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor. Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro. Für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimeter sind 100 Euro jährlich zu entrichten, für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimeter beträgt die Jahresgebühr 120 Euro. Für alle Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden, sind im Jahr 110 Euro zu zahlen.