Bezirksvertreter*innen schauen vorwärts (1)

Die Bezirksvertretung Porz hat sich konstituiert. Sabine Stiller (CDU) ist neue Bezirksbürgermeisterin, Lutz Tempel (SPD) ihr erster Stellvertreter, Thomas Werner (GRÜNE) ihr zweiter.

CDU und GRÜNE sind für den Zeitraum 2020 bis 2025 eine Koalition eingegangen. Das kommentiert der Fraktionsvorsitzende der Porzer SPD, Dr. Simon Bujanowski so: „Es ist bedauerlich, dass die Grünen sich für eine weitere Zusammenarbeit mit der CDU und gegen einen neuen Aufbruch mit uns entschieden haben. Aber das ist Demokratie und völlig legitim. Wir sind sehr froh, dass wir Sozialdemokraten nun wieder einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister stellen.“

Die Leitlinien des Kooperationsvertrags von CDU und GRÜNEN  vom 2. November lauten: „Porz wächst und das ist gut so. Aber mit dem Neubau von Wohnungen allein ist es nicht getan. Gleichzeitig ist es zwingend erforderlich, dass die Infrastruktur mit wächst, und das bedeutet mehr Schulen, mehr Kindergärten, mehr und bessere Verkehrsinfrastruktur. Dabei stehen für uns die Revitalisierung von Flächen sowie die Nachverdichtung vor der Inanspruchnahme neuer Flächen. Auch der Verkehr ist hierbei ein wichtiger Faktor. Wir wollen eine Gleichberechtigung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen, um sowohl dem berechtigten Anspruch auf Mobilität als auch dem Schutz der Umwelt gerecht zu werden. Die Entwicklung in Porz muss verantwortungsvoll, ressourcenschonend und nachhaltig erfolgen. Das heisst auch, dass bei jeder baulichen und verkehrstechnischen Entscheidung der Schutz und Erhalt unserer knappen Ressourcen berücksichtigt werden müssen.“ Sie werden in den drei Abschnitten „Bauen und Stadtentwicklung“, „Verkehr“ sowie „Bildung, Jugend, Sport“ präzisiert.

Im ersten Abschnitt „Bauen und Stadtentwicklung“ sticht die Prüfung der Verlagerung des renovierungsbedürftigen Rathauses an den Kreisverkehr Phillipp-Reis-Straße/Friedrichstraße mit neuem Veranstaltungssaal heraus. Dann könnte mit einem Umbau des heutigen Rathauses die Rheinpromenade belebt werden. Weitere Ziele sind neben anderen: das Erlauben der Aufstockung älterer Häuser, um den Flächenverbrauch im Wohnungsbau zu vermindern; ein Verbot von Steinvorgärten und kompletter Flächenversiegelung von Grundstücken; die Förderung von Entsiegelungen; bei neuen Wohngebieten die parallele Fertigstellung der notwendigen öffentlichen Infrastruktur.

(Wird fortgesetzt)

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