Jochen Ott: „Land nimmt Förderung von Arbeitslosenberatungsstellen und -zentren wieder auf“

SPD-Chef Jochen Ott, MdL

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Der Landtagsabgeordnete Jochen Ott begrüßt, dass die Landesregierung die Förderung von Arbeitlosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren, die im Jahr 2008 von der schwarz-gelben Vorgängerregierung gegen massive Proteste eingestellt worden war, wieder aufnimmt:

„Wir setzen die Koalitionsvereinbarung auch in diesem Punkt um“, so Jochen Ott.

Ab dem 1. Januar 2011 können in allen Kreisen und kreisfreien Städten wieder Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen gefördert werden. Dafür stehen jährlich rund fünf Millionen Euro aus Landesmitteln sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Die Beratungsstellen und Zentren wenden sich insbesondere an langzeitarbeitslose Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Darüber hinaus stehen sie auch offen für Bezieher von Arbeitslosengeld I, für ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende und sogenannte „Aufstocker“ (Bezieher aufstockender Leistungen nach dem SGB II). Sie informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Problemen und bieten auch Hilfestellung bei rechtlichen Fragen an. Sie eröffnen Wege zu weiteren Hilfeangeboten und stellen die dafür notwendigen Kontakte her.

Arbeitslosenzentren bieten mit ihrem niedrigschwelligen Ansatz vor allem soziale Kontakte und öffnen Türen zu weiterführenden Beratungsangeboten.

Das Land legt Wert darauf, dass die Einrichtungen über Erfahrung in der Arbeitslosenberatung sowie qualifiziertes Personal verfügen und sich einem Qualitätssicherungsverfahren unterziehen. Die Förderung setzt wie in der Vergangenheit einen Eigenanteil der Träger voraus.

Anträge auf Landesförderung können ab sofort über die Regionalagenturen bei den Bezirksregierungen eingereicht werden.

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