Geplantes Neubaugebiet in Wahn

wahnAm nördlichen Ortsrand Wahns soll ein 48.000 Quadratmeter großes Areal an der Nachtigallenstraße für den Wohnungsbau genutzt werden. Die Fläche liegt zwischen der Nachtigallenstraße, der Wohnbebauung an der Frankfurter Straße im Westen, dem Weg entlang des Golfplatzes im Norden sowie dem Hallenbad und der Schule im Osten.

Bevor dort mit einem neuen Bebauungsplan auch die planerischen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden können, wird zunächst eine Änderung der Eintragungen und Festsetzungen im Flächennutzungsplan erforderlich. Insbesondere sollen im Flächennutzungsplan die Signets „Wohnbaufläche“, „Kindereinrichtung“ und „Spielplatz“ hinzugefügt und dafür die Eintragungen „Grünfläche“ und „Kleingarten“ räumlich eingegrenzt werden.

Eine Übersicht über die geplanten Änderungen des Flächennutzungsplans für dieses Areal liegt vom 23. bis 30. April 2015 im Bezirksrathaus Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme aus: Montag, Mittwoch und Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag von 9.30 Uhr bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16 Uhr. Telefonische Auskünfte gibt das Stadtplanungsamt unter der Rufnummer 0221 / 221-22810. Schriftliche Anregungen können bis einschließlich 7. Mai 2015 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Porz gerichtet werden.

Die Adresse lautet: Bezirksbürgermeister Henk van Benthem, Bezirksrathaus Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln, per E-Mail an henk.vanbenthem@stadt-koeln.de.

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