
Von Karsten Möring.
Es gibt derzeit drei wesentliche Hindernisse für eine Verlängerung der Linie 7.
Der Stadt gelingt es nicht, den notwendigen Grunderwerb für die Trasse zu tätigen, weil der Eigentümer nicht verkaufen will.
Das Planfeststellungsverfahren ist deshalb unterbrochen. Eine Fortsetzung macht nur Sinn, wenn der Grunderwerb getätigt oder jedenfalls möglich ist. Ein Enteignungsverfahren zum Grunderwerb setzt ein abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren voraus und hat sehr hohe Hürden, so dass es vor einer Erschließung von Zündorf-Süd praktisch keine Aussicht auf Erfolg hat.
Ein ausreichender Nutzen für den entscheidenden Finanzierungszuschuss durch den NVR ist erst zu erreichen, wenn das Fahrgastpotential genügend groß ist. Dafür muss das Baugebiet Zündorf-Süd realisiert werden.
Die Kosten für den Bau der Verlängerung hat die KVB gegenüber dem NVR (Zuschussgeber) mit rund 14 Mio Euro angegeben. Davon sind voraussichtlich über 12 Mio Euro Zuschussmittel des NVR, so dass für die Stadt bzw. die KVB nur ein Eigenanteil von weniger als 2 Mio Euro aufzubringen ist.
Die Haltung der CDU zur Linie 7 hat sich gegenüber früheren Beschlüssen nicht geändert. Die Interessen der Anlieger müssen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens sorgfältig abgewogen werden und eine Erschließung von Zündorf-Süd muss außer über die Schiene auch über eine Umgehungsstraße erfolgen, damit nicht der ganze Verkehr durch Zündorf läuft.